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Art. 89 Abs. 1 lit. a und b BGG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_581/2022 · 25.04.2023AbgewiesenEine Baubewilligung umfasst nur das, was aus den bewilligten Plänen mit hinreichender Klarheit hervorgeht. Unklare oder missverständliche Planinhalte gehen zu Lasten der Bauherrschaft, und ein Vertrauensschutz scheidet mangels Vertrauensgrundlage aus.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauBGer 1C_16/2022 · 13.12.2022GutgeheissenDie Vorinstanzen haben den Sachverhalt zur Baubewilligungspflicht der bestehenden Nutzung eines Umschlags- und Aufbereitungsplatzes für mineralische Bauabfälle unvollständig festgestellt, was die Beurteilung der Legitimation der Beschwerdeführenden aufgrund von Lärmimmissionen durch Mehrverkehr verhindert. Die Sache ist zur…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.