Art. 89 Abs. 1 lit. c LTF
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_615/2023 · 04.12.2023AbgewiesenDie Legitimation eines Nachbarn zur Anfechtung einer Baubewilligung setzt voraus, dass er durch das Vorhaben in besonderer Weise betroffen ist, insbesondere durch wahrnehmbare Immissionen oder sichtbare Auswirkungen. Eine rein hypothetische Betroffenheit genügt nicht.BaubewilligungBGer 1C_583/2015 · 10.07.2017AbgewiesenEin Ricorso gegen eine kantonale Planungsentscheidung ist unzulässig, wenn die Beschwerdeführer:innen nicht zuvor im kantonalen Verfahren gegen den Planungsakt Einsprache erhoben haben und kein aktuelles, schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung nachweisen können.OrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.