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Art. 89 Abs. 2 lit. c LTF

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

33%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_612/2024 · 16.04.2025Teilweise gutgeheissenDie kantonale Rekursinstanz darf die autonome Auslegung kommunaler Bauvorschriften durch die Gemeinde nicht durch ihre eigene ersetzen, sofern diese nicht gegen übergeordnetes Recht verstösst. Die Abrogation einer Baugrenze durch einen Teilplan ist auch dann wirksam, wenn die betroffene Parzelle nicht explizit auf der Plan-Karte…BaubewilligungBGer 1C_419/2019 · 14.09.2020AbgewiesenDie Auslegung einer kommunalen Zonenregelung, die eine Tourismuszone (T3) ausdrücklich für Ferienwohnungen vorsieht, ist nicht willkürlich, wenn sie die Erstellung von Hauptwohnsitzen in dieser Zone ausschliesst. Die Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen (z. B. Art. 75b BV, LRS) muss über eine Plananpassung und nicht durch extensive…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_416/2018 · 15.07.2019AbgewiesenEine kantonale Gesetzesänderung zur Umzonung von Agrarland in eine Entwicklungszone 3 ist auch ohne vorherige Erarbeitung eines Quartierrichtplans zulässig, sofern sie mit dem kantonalen Richtplan und den bundesrechtlichen Vorgaben vereinbar ist. Die Bindungswirkung kommunaler Richtpläne beschränkt sich auf die kommunalen Behörden und…UmzonungEinzonungGestaltungsplanOrtsplanungsrevisionRichtplanung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.