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Art. 89 Abs. 2 lit. d BGG

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1C_406/2023 · 09.11.2023GutgeheissenDie aufschiebende Wirkung ist zu gewähren, wenn gewichtige öffentliche Interessen des Gewässerschutzes (konkrete Verschmutzungsgefahr der Tunnelquellen) gegenüber dem Interesse an sofortiger Sanierung (Verkehrssicherheit) überwiegen und eine Hauptsachenprognose nicht eindeutig ausfällt.Bauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_14/2020 · 04.05.2020AbgewiesenDie verspätete Geltendmachung von Rechten durch Dritte kann nach Treu und Glauben und Rechtssicherheitsgesichtspunkten zum Nichteintreten führen, selbst wenn öffentliche Interessen wie der Denkmalschutz betroffen sind.BGer 1C_556/2013 · 21.09.2016Teilweise gutgeheissenDas öffentliche Interesse an der Verkehrserschliessung und der Entlastung des Dorfzentrums von Näfels überwiegt die Belange des Natur- und Umweltschutzes sowie private Interessen, sofern die Eingriffe minimiert und flankierende Massnahmen verbindlich sichergestellt werden.BGer 1C_118/2011 · 15.09.2011AbgewiesenDie Schaffung einer Kleinbauzone durch einen privaten Gestaltungsplan in der Landwirtschaftszone ist unzulässig, wenn sie eine zusätzliche Streubauweise begünstigt und nicht auf einer sachlich vertretbaren Interessenabwägung beruht. Das öffentliche Interesse an der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet überwiegt hier das private…GestaltungsplanBauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.