Art. 89 Abs. 3 LPTC
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_593/2014 · 04.01.2016GutgeheissenEin Wiederherstellungsbefehl für illegal ausgeführte Aussenanlagen ist rechtmässig, wenn die Bauherrschaft trotz Aufforderung keine Sanierungsbewilligung einreicht und die Werke auf fremdem Grund liegen. Die Prüfung einer Sanierungsbewilligung ist entbehrlich, wenn diese offensichtlich nicht erteilt werden kann.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.