Art. 8a LPT
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_71/2018 · 03.06.2019GutgeheissenBei der Berechnung der Enteignungsentschädigung ist ein künftiger besserer Gebrauch des Grundstücks nur zu berücksichtigen, wenn dieser zum massgeblichen Zeitpunkt (dies aestimandi) rechtlich und tatsächlich bereits besteht oder in naher Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit realisierbar ist. Bloße theoretische Möglichkeiten oder vage…EnteignungEinzonungRichtplanungUmnutzung / ZweckänderungPlanungszoneBGer 1C_351/2018 · 27.11.2018AbgewiesenDie Auszonung einer landwirtschaftlichen Fläche aus dem Perimeter eines kantonalen Nutzungsplans (Parco del Piano di Magadino) widerspricht den verbindlichen Vorgaben des kantonalen Richtplans und ist ohne hinreichende planerische Begründung unzulässig.AuszonungRichtplanungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.