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Art. 9 Abs. 1 ZWG

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BGer 1C_323/2022 · 09.05.2023AbgewiesenDie Qualifizierung einer Baute als ortsbildprägend im Sinne von Art. 9 Abs. 1 ZWG setzt im Kanton Graubünden gemäss Art. 35b KRVO/GR eine gebäudespezifische Erhaltungsregelung in der vor dem 1. Januar 2016 beschlossenen kommunalen Grundordnung voraus. Die blosse Zugehörigkeit zu einer Ortsbildschutzzone ohne gebäudespezifische…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungOrtsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.