Art. 9 Abs. 2 ZWG
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BGer BGE 147 II 465 · 01.01.2021GutgeheissenArt. 9 Abs. 2 ZWG verweist für die Zulässigkeit neuer Wohnungen ausserhalb der Bauzone ausschliesslich auf die Bestimmungen über geschützte Bauten (Art. 24d Abs. 2 und 3 RPG) und landschaftsprägende Bauten (Art. 39 Abs. 2–5 RPV) in Verbindung mit Art. 43a RPV. Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24d Abs. 2 RPG setzt voraus, dass die…AusnahmebewilligungBaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.