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Art. 9 Abs. 3 KBV

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_393/2021 · 20.05.2022GutgeheissenDie Baubehörde darf zivilrechtliche Vorfragen (hier: Wegrecht) nur summarisch prüfen, wenn ein unzweifelhaftes Resultat vorliegt. Andernfalls sind die Parteien an den Zivilrichter zu verweisen. Auflagen in einer Baubewilligung, die auf einer unzulänglichen Prüfung einer zivilrechtlichen Vorfrage beruhen, sind willkürlich und aufzuheben.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.