Art. 9 Abs. 5 vNAPR
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BGer 1C_516/2025 · 11.02.2026AbgewiesenDie nachträgliche Baubewilligung für einen Abfallzerkleinerer in einer Gewerbezone (Ar) ist unzulässig, wenn die Anlage als 'schwere Industrie' im Sinne der kommunalen Nutzungsplanung (Art. 43 vNAPR) einzustufen ist und damit nicht der Zonenbestimmung entspricht. Die kantonale Instanz darf die kommunale Autonomie (Art. 50 BV, Art. 16…BaubewilligungAusnahmebewilligungOrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.