Art. 9 lit. b LSV
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BGer 1C_465/2019 · 08.12.2020AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen verkehrsplanerischen Bedürfnissen und Lärm-/Luftschutz sowie Waldrecht wurde zugunsten des Strassenprojekts entschieden, da die getroffenen Massnahmen (Lärmschutz, Monitoring, Ersatzaufforstung) als bundesrechtskonform erachtet wurden.SondernutzungsplanBaubewilligungKorpusmittel: 38%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-12). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.