BGer 1C_465/2019
AbgewiesenEntscheid vom 08.12.2020
Die Interessenabwägung zwischen verkehrsplanerischen Bedürfnissen und Lärm-/Luftschutz sowie Waldrecht wurde zugunsten des Strassenprojekts entschieden, da die getroffenen Massnahmen (Lärmschutz, Monitoring, Ersatzaufforstung) als bundesrechtskonform erachtet wurden.
BGer 1C_465/2019 vom 08.12.2020 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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