Art. 90 LCI
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BGer 1C_733/2021 · 26.01.2023AbgewiesenEine Baubewilligung für ein Vorhaben innerhalb der Bauzone ist zulässig, wenn das Projekt der Zonenwidmung entspricht und keine besondere Planungsbedürftigkeit besteht. Die Abwägung von Denkmalschutzinteressen ist nur dann erforderlich, wenn das betroffene Objekt als Ensemble im Sinne des kantonalen Rechts qualifiziert wird.BaubewilligungGestaltungsplanKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.