Art. 90 LPNMS
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100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_475/2020 · 22.03.2022GutgeheissenDie kantonale Rechtsprechung, welche die Beschwerdelegitimation von Denkmalschutzverbänden auf klassierte oder inventarisierte Objekte beschränkt, ist willkürlich und widerspricht dem Zweck von Art. 90 LPNMS und Art. 12 LPN.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.