Art. 91 lit. b BGG
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BGer 1C_175/2017 · 28.06.2017AbgewiesenEine Baubewilligung für ein Mehrfamilienhaus in einer Wohnzone ist nicht zu verweigern, wenn das Projekt die bau- und planungsrechtlich zulässigen Masse ausschöpft, eine optische Zäsur zu einer inventarisierten Siedlung besteht und das Projekt gestalterisch auf diese Rücksicht nimmt.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.