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Art. 94 BV

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_543/2021 · 15.08.2022AbgewiesenEine gemeindliche Bauvorschrift, die gewerbliche Parkierungsanlagen ohne richtplanerische Grundlage ausschliesst, kann sich auf kantonale Kompetenznormen stützen und ist bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses sowie Verhältnismässigkeit bundesrechtskonform.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungRichtplanungWiederherstellung / RückbauBGer 1C_140/2016 · 09.11.2016AbgewiesenDie Zuweisung von Grundstücken zur Tourismuszone in der Bau- und Zonenordnung der Stadt Luzern ist mit der Wirtschaftsfreiheit vereinbar, wenn sie raumplanerisch bedingt ist, auf einer gesetzlichen Grundlage beruht und verhältnismässig ist.OrtsplanungsrevisionUmnutzung / ZweckänderungBGer BGE 142 I 162 · 01.01.2016AbgewiesenRaumplanerische Massnahmen wie die Schaffung einer Tourismuszone sind mit der Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 und 94 BV) vereinbar, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, im öffentlichen Interesse liegen, verhältnismässig sind und nicht den Wettbewerb verzerren.Ortsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.