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Art. 94 KRG/GR

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_170/2025 · 12.11.2025NichteintretenEin Zwischenentscheid über die fehlende Bewilligungsfähigkeit von Bauten ausserhalb der Bauzone ist im Kanton Graubünden nicht selbständig anfechtbar, wenn das Verfahren erst mit dem Entscheid über die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands abgeschlossen wird.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungBGer 1C_187/2022 · 28.02.2023AbgewiesenDie Wiederherstellungsverfügung bei nicht vollendeten Bauten ist verhältnismässig, wenn die zeitnahe Realisierung eines neuen Bauvorhabens unwahrscheinlich ist, insbesondere mangels gesicherter Finanzierung. Die Prüfung der Bewilligungsfähigkeit eines neuen Projekts ist im Wiederherstellungsverfahren nicht obligatorisch.Wiederherstellung / RückbauBaubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.