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Art. 95 lit. a, b und e BGG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_303/2018 · 15.04.2019AbgewiesenDie zulässige Gebäudehöhe wird durch die Sonderbauvorschriften des Quartierplans definiert; Abweichungen davon sind nur bei triftigen Gründen zulässig. Die Vorinstanz hat Art. 4 SBV nicht willkürlich angewendet, indem sie die Gebäudehöhe am massgebenden Höhenbezugspunkt mass.BaubewilligungGestaltungsplanBGer 1C_541/2017 · 15.05.2018RückweisungDie Auslegung von Gestaltungsplanvorschriften durch kommunale Behörden geniesst einen erheblichen Beurteilungsspielraum. Eine kantonale Instanz überschreitet diesen Spielraum, wenn sie eine Vorschrift entgegen ihrem Wortlaut und Zweck auf nicht erfasste Sachverhalte anwendet.BaubewilligungGestaltungsplan

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.