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Art. 97 ff. OG

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

75%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1A.104/2006 · 19.01.2007AbgewiesenDie Interessen an der Mobilfunkversorgung wogen weniger schwer als der Schutz des Ortsbilds von nationaler Bedeutung (ISOS) und die kommunalen Gestaltungsvorschriften. Eine Verschlechterung des bereits beeinträchtigten Ortsbilds durch eine Antennenanlage ist unzulässig.BaubewilligungBGer 1A.30/2006 · 10.10.2006GutgeheissenDie Beseitigung von Ufervegetation für einen Bootshafen ist nach Art. 22 Abs. 2 NHG nur bei ausdrücklich zugelassenen Eingriffen nach Wasserbau- oder Gewässerschutzgesetzgebung bewilligungsfähig. Da das Projekt weder Hochwasserschutz noch Wasserkraftnutzung betrifft, scheidet eine Ausnahmebewilligung aus.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer BGE 118 IB 417 · 27.08.1992GutgeheissenDie Anordnung einer Neuordnungsumlegung ohne Nachweis eines ausreichenden Interesses an der Schaffung neuen Wohnraumes und ohne Berücksichtigung gewichtiger Denkmalschutzinteressen verletzt Bundesrecht.BGer BGE 115 IB 508 · 13.12.1989Teilweise gutgeheissenAuch bei projektbezogenen Nutzungsplanänderungen ausserhalb der Bauzone muss eine umfassende Interessenabwägung gemäss Art. 24 RPG erfolgen, die Alternativstandorte einbezieht und nicht aufgespalten werden darf.BaubewilligungBauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.