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Art. 99 Abs. 2 BGG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_476/2016 · 09.03.2017AbgewiesenEin Baugesuch, das die zulässige Bruttogeschossfläche überschreitet, kann nicht durch eine Nebenbestimmung gerettet werden, wenn der Mangel nicht untergeordneter Natur ist und keine konkrete, leicht umsetzbare Lösung vorliegt.BaubewilligungBGer 1C_567/2016 · 20.02.2017AbgewiesenPolizeirechtlich motivierte Eigentumsbeschränkungen wie die Zuweisung von Land in Gewässerschutzzonen sind grundsätzlich entschädigungslos hinzunehmen, sofern keine wesentlichen, aus dem Eigentum fliessenden Nutzungsrechte entzogen werden.EnteignungOrtsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.