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Art. 99 al. 1 LTF

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_309/2017 · 20.11.2017GutgeheissenDie Bewilligung von Dachlukarnen, die die in Art. 19 und 160 RCAT festgelegte Maximalhöhe von 8 m überschreiten, ist ohne gesetzliche Grundlage willkürlich und damit unzulässig.BaubewilligungBGer 1C_560/2015 · 15.01.2016AbgewiesenEin Projekt mit fünf Garagen in einer reinen Wohnzone (R2) ist nicht zonenkonform, wenn die Garagen nicht als funktionale Abhängigkeit der Villa gelten und keinen Wohnzweck erfüllen. Die kantonale Auslegung von Art. 123 RCCZ ist nicht willkürlich.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.