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Art. 9b Abs. 2 EBG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 2C_614/2019 · 25.06.2020Teilweise gutgeheissenBei Hybridtrassen im Netznutzungskonzept (NNK) besteht auf Ebene der Netznutzungspläne (NNP) Raum für eine Interessenabwägung, wenn das NNK widersprüchliche Vorgaben enthält. Die konkreten Nutzungsinteressen des regionalen Personenverkehrs können dabei zeitlich befristet Vorrang vor dem Güterverkehr erhalten.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.