BGer 2C_614/2019
Teilweise gutgeheissenEntscheid vom 25.06.2020
Bei Hybridtrassen im Netznutzungskonzept (NNK) besteht auf Ebene der Netznutzungspläne (NNP) Raum für eine Interessenabwägung, wenn das NNK widersprüchliche Vorgaben enthält. Die konkreten Nutzungsinteressen des regionalen Personenverkehrs können dabei zeitlich befristet Vorrang vor dem Güterverkehr erhalten.
BGer 2C_614/2019 vom 25.06.2020 (Teilweise gutgeheissen)
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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