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ORL 514.420

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BGer 1C_68/2016 · 18.01.2017AbgewiesenDie Einbeziehung eines als Büro genutzten Dachgeschosses (Galetas) in die Berechnung der brutto bebaubaren Geschossfläche ist nicht willkürlich, wenn der Raum aufgrund baulicher Massnahmen (Isolation, Fussbodenheizung) als Wohn- oder Arbeitsraum nutzbar ist und die kommunale Norm (ORL 514.420) keine Ausnahme für gewerblich genutzte…BaubewilligungWiederherstellung / Rückbau

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.