Ziff. 62–65 Anhang 1 NISV
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BGer 1C_527/2021 · 13.07.2023AbgewiesenDie Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind gesetzes- und verfassungskonform. Abnahmemessungen bei adaptiven Mobilfunkanlagen sind nach der aktuellen Messmethodik des METAS und BAFU durchführbar, und die QS-Systeme der Mobilfunkbetreiberinnen können die Einhaltung der Grenzwerte hinreichend gewährleisten.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.