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Ziff. 62 Abs. 3 Anhang 1 NISV

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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Korpusmittel: 25%
BGer 1C_542/2021 · 21.09.2023AbgewiesenDie Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind bundesrechtskonform. Abnahmemessungen bei adaptiven Mobilfunkantennen sind gestützt auf die technischen Berichte des METAS und die Erläuterungen des BAFU möglich. Die QS-Systeme der Mobilfunkbetreiberinnen können die Einhaltung der Grenzwerte hinreichend gewährleisten.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.