Ziff. 63 Abs. 2 und 3 Anhang 1 NISV
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BGer BGE 150 II 379 · 01.01.2024AbgewiesenDie Anwendung eines Korrekturfaktors auf bestehende, bisher nach dem 'Worst-Case-Szenario' beurteilte Mobilfunkanlagen mit adaptiven Antennen begründet ein Interesse der Anwohnerschaft und Öffentlichkeit an einer vorgängigen Kontrolle und erfordert daher ein ordentliches Baubewilligungsverfahren nach Art. 22 Abs. 1 RPG.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.