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Ziff. 63 Anhang 1 NISV

13 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

15%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_455/2025 · 07.07.2026Teilweise gutgeheissenDie Sportanlage Seefeld in Sarnen ist kein Ort mit empfindlicher Nutzung (OMEN) im Sinne von Art. 3 Abs. 3 NISV. Für adaptive Mobilfunkanlagen genügt die Angabe des adaptiven Betriebs und der Anzahl Sub-Arrays im Standortdatenblatt, um den Korrekturfaktor nach Ziff. 63 Anhang 1 NISV zu bestimmen.BaubewilligungBGer 1C_379/2025 · 17.06.2026AbgewiesenEin Standortdatenblatt für Mobilfunkanlagen mit adaptiven Antennen genügt den Anforderungen der NISV, wenn es den adaptiven Betrieb und die Anzahl Sub-Arrays angibt; die Angabe des Korrekturfaktors oder der maximalen Sendeleistung ist nicht erforderlich.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_413/2025 · 21.05.2026AbgewiesenDie Anwendung von Korrekturfaktoren auf adaptive Mobilfunkanlagen gemäss Ziff. 63 Anhang 1 NISV ist bundesrechtskonform, sofern die Anlagegrenzwerte über 6 Minuten gemittelt eingehalten werden. Die Angaben im Standortdatenblatt entsprechen den bundesrechtlichen Anforderungen.BaubewilligungBGer 1C_438/2025 · 31.03.2026GutgeheissenDie Erweiterung einer bestehenden Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone gilt ab 1. Januar 2026 gemäss Art. 24bis Abs. 3 RPG von Gesetzes wegen als standortgebunden. Die Anforderungen an das Standortdatenblatt und die Antennendiagramme nach NISV sind bundesrechtlich abschliessend geregelt; zusätzliche kantonale Vorgaben sind unzulässig.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_539/2024 · 04.12.2025AbgewiesenDie Bewilligung einer Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen in der Gewerbezone ist bundesrechtskonform, wenn die Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden und die automatische Leistungsbegrenzung sowie die Qualitätssicherungssysteme den Anforderungen entsprechen. Eine Interessenabwägung ist bei Mobilfunkanlagen…BaubewilligungBGer 1C_640/2023 · 24.02.2025AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage ist rechtmässig, wenn die Einhaltung des Anlagegrenzwerts an Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) nach den Vorgaben der NISV und den Vollzugsempfehlungen des BAFU gewährleistet ist. Der Korrekturfaktor für adaptive Antennen ist mit dem USG vereinbar.BaubewilligungBGer 1C_279/2023 · 06.02.2025AbgewiesenDie Regelungen zu adaptiven Mobilfunkanlagen in Ziff. 63 Anhang 1 NISV (Korrekturfaktor, 6-Minuten-Mittelung) sind stufengerecht und verletzen weder das Vorsorgeprinzip (Art. 11 Abs. 2 USG) noch andere bundesrechtliche Bestimmungen. Das bestehende Qualitätssicherungssystem ist für die Überwachung tauglich.BaubewilligungBGer BGE 151 II 593 · 01.01.2025AbgewiesenDie Anwendung eines Korrekturfaktors auf die maximale Sendeleistung und die Mittelung der massgeblichen Sendeleistung über 6 Minuten bei adaptiven Mobilfunkantennen ist mit dem umweltrechtlichen Vorsorgeprinzip (Art. 11 Abs. 2 USG) vereinbar. Das bestehende Qualitätssicherungssystem ist tauglich, um den bewilligungskonformen Betrieb…BaubewilligungBGer 1C_307/2023 · 09.12.2024AbgewiesenDie Regelung des Korrekturfaktors für adaptive Mobilfunkantennen in Ziff. 63 Abs. 2 und 3 Anhang 1 NISV ist stufengerecht und mit dem Vorsorgeprinzip (Art. 11 Abs. 2 USG) vereinbar. Die Baubewilligung für die Erweiterung einer Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen ist rechtmässig.BaubewilligungBGer 1C_5/2022 · 09.04.2024AbgewiesenDie Worst-Case-Betrachtung für adaptive Mobilfunkanlagen nach der NISV dient dem Strahlenschutz und ist rechtmässig. Die Qualitätssicherungssysteme der Betreiber sind grundsätzlich geeignet, die Einhaltung der Grenzwerte zu gewährleisten.BaubewilligungBGer 1C_196/2022 · 13.10.2023AbgewiesenDie Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind gesetzes- und verfassungskonform. Die Messmethoden für adaptive Mobilfunkanlagen nach dem METAS-Bericht sind tauglich, und die QS-Systeme gelten als grundsätzlich funktionierend.BaubewilligungBGer 1C_45/2022 · 09.10.2023AbgewiesenDie Bewilligung einer Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen nach dem 'worst case'-Szenario ist mit der NISV vereinbar. Die Grenzwerte der NISV sind gesetzes- und verfassungskonform und verletzen das Vorsorgeprinzip nicht.BaubewilligungBGer 1C_542/2021 · 21.09.2023AbgewiesenDie Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind bundesrechtskonform. Abnahmemessungen bei adaptiven Mobilfunkantennen sind gestützt auf die technischen Berichte des METAS und die Erläuterungen des BAFU möglich. Die QS-Systeme der Mobilfunkbetreiberinnen können die Einhaltung der Grenzwerte hinreichend gewährleisten.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.