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BGer 1A.235/2006

Gutgeheissen

Entscheid vom 02.07.2007

Das Bundesgericht hebt den angefochtenen Entscheid auf, weil die Vorinstanz fälschlicherweise Bundesrecht statt kantonales Recht anwandte und die erforderliche Interessenabwägung sowie konkrete Feststellungen zur Schutzwürdigkeit der Hecken unterliess.

BGer 1A.235/2006 vom 02.07.2007 (Gutgeheissen)
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-09-02) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.