BGer 1C_660/2024
AbgewiesenEntscheid vom 27.11.2025
Bei Auszonung eines Grundstücks aus der Bauzone entfällt die statische Waldgrenze und gilt wieder der dynamische Waldbegriff; eine neue Waldfeststellung ist gemäss Art. 10 Abs. 2 lit. a WaG vorzunehmen, ohne dass eine Interessenabwägung erforderlich ist.
BGer 1C_660/2024 vom 27.11.2025 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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