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BGer 1C_660/2024

Abgewiesen

Entscheid vom 27.11.2025

Bei Auszonung eines Grundstücks aus der Bauzone entfällt die statische Waldgrenze und gilt wieder der dynamische Waldbegriff; eine neue Waldfeststellung ist gemäss Art. 10 Abs. 2 lit. a WaG vorzunehmen, ohne dass eine Interessenabwägung erforderlich ist.

BGer 1C_660/2024 vom 27.11.2025 (Abgewiesen)
Planungsanlass
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-09-02) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.