BGer 1C_245/2023
AbgewiesenEntscheid vom 14.03.2024 · Kanton VD
Eine kommunale Initiative, die die Standortpriorisierung von Mobilfunkantennen regelt, ist ungültig, wenn sie die Installation in der Bauzone praktisch unmöglich macht und damit gegen das Bundesrecht verstösst, wonach Mobilfunkantennen prioritär in der Bauzone errichtet werden müssen.
BGer 1C_245/2023 vom 14.03.2024 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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