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BGer 1C_282/2020

Gutgeheissen

Entscheid vom 10.02.2021

Die Gewässerraumzone der Gemeinde Beckenried genügt nicht den bundesrechtlichen Mindestanforderungen nach Art. 41a GSchV, da sie unter der minimalen Breite von 11 m liegt und der Gewässerabstand nicht kompensierend wirken kann. Eine Ausnahmebewilligung scheidet aus, da das Gebiet nicht dicht überbaut ist und das ISOS-Erhaltungsziel A…

BGer 1C_282/2020 vom 10.02.2021 (Gutgeheissen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-09-02) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.