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BGer 1C_344/2018

Abgewiesen

Entscheid vom 14.03.2019

Die Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an einer rationalen Zonenplanung (Vermeidung überdimensionierter Bauzonen, Schutz der Waldrandzone) und dem privaten Eigentumsinteresse des Grundeigentümers fällt zugunsten des öffentlichen Interesses aus, sofern die Massnahme verhältnismässig ist und auf einer hinreichenden…

BGer 1C_344/2018 vom 14.03.2019 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-09-02) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.