Art. 36 BV
22 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
36%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1C_263/2024 · 11.09.2025AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen dem gewichtigen öffentlichen Interesse am Naturschutz (Schutz des Kiebitzes und des Biotops von regionaler Bedeutung) und den Eigentumsinteressen der Beschwerdeführenden fällt zugunsten des Naturschutzes aus, da die Massnahmen geeignet, erforderlich und zumutbar sind.VGer GL VG.2024.00071 · 24.06.2025Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung erfordert eine rechtsgenügliche Abklärung und Begründung der ökologisch ausreichenden Pufferzonen für Flachmoore von nationaler Bedeutung. Fehlende oder unvollständige wissenschaftliche Grundlagen führen zur Rückweisung an die Vorinstanz.BGer 1C_587/2023 · 24.04.2025GutgeheissenDie Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei formell rechtswidrigen Bauten im Waldabstand ist verhältnismässig, wenn überwiegende öffentliche Interessen (Waldschutz, Trennung Bau-/Nichtbaugebiet) den privaten Interessen der Bauherrschaft überwiegen, selbst bei fehlender Bösgläubigkeit.GestaltungsplanBaubewilligungBGer 1C_490/2023 · 01.11.2024AbgewiesenDie Interessenabwägung im Gewässerraum fällt zugunsten des Landschafts- und Gewässerschutzes aus, da das private Nutzungsinteresse der Beschwerdeführenden (Sitzplatz, Jacuzzi, Slipanlage) nicht überwiegt und keine standortgebundene oder im öffentlichen Interesse liegende Anlage vorliegt.BGer 1C_591/2021 · 18.10.2022AbgewiesenDie Interessenabwägung fiel zugunsten des Schutzes vor ideellen Immissionen aus, da die Erneuerung und Erweiterung der Mobilfunkanlage deren Rechtswidrigkeit verstärkte und keine zumutbaren Alternativstandorte in Arbeitszonen nachgewiesen wurden.BGer 1C_571/2020 · 02.06.2022AbgewiesenDas öffentliche Interesse am Erhalt der hoch schutzwürdigen Villa Nager als Zeugnis der Baukultur überwiegt die privaten und öffentlichen Interessen an der Realisierung einer Privatklinik mit Facharztzentrum. Die einseitige Interessenabwägung des Gemeinderats überschritt den autonomen Spielraum.BaubewilligungBGer 1C_514/2020 · 05.05.2021AbgewiesenDas öffentliche Interesse am Erhalt eines architektonisch bedeutenden Zeugen der 1980er-Jahre (Pionierstellung im Holzbau, Seltenheitswert) überwiegt die privaten Eigentümerinteressen an Abbruch und Neuüberbauung, selbst bei hohem Sanierungsbedarf, da die Nutzung des Gebäudes und des restlichen Grundstücks weiterhin möglich bleibt.BGer 1C_172/2020 · 24.03.2021GutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen der Durchsetzung der Gestaltungsrichtlinien (öffentliches Interesse an einheitlicher Baugestaltung) und den Eigentumsinteressen des Bauherrn muss die Bösgläubigkeit des Bauherrn, die Verhältnismässigkeit der Massnahme und den gemeindlichen Beurteilungsspielraum berücksichtigen.BGer 1C_173/2020 · 24.03.2021GutgeheissenDie Interessenabwägung muss die Gestaltungsrichtlinien der Gemeinde als Ausdruck ihrer Autonomie (Art. 50 Abs. 1 BV, Art. 22 KRG) und die Verhältnismässigkeit der Wiederherstellungsmassnahme (Art. 36 BV, Art. 94 KRG) umfassend berücksichtigen. Eine Duldungsverfügung setzt eine hinreichende Begründung der Gleichbehandlung im Unrecht oder…BGer 1C_486/2019 · 16.10.2020AbgewiesenDas öffentliche Interesse an einer Fuss- und Radwegverbindung im Siedlungsgebiet überwiegt das private Eigentumsinteresse, wenn die Verbindung das Wegnetz verdichtet, die Verkehrssicherheit erhöht und den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen verbessert.BGer 1C_344/2018 · 14.03.2019AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an einer rationalen Zonenplanung (Vermeidung überdimensionierter Bauzonen, Schutz der Waldrandzone) und dem privaten Eigentumsinteresse des Grundeigentümers fällt zugunsten des öffentlichen Interesses aus, sofern die Massnahme verhältnismässig ist und auf einer hinreichenden…OrtsplanungsrevisionBGer 1C_298/2017 · 30.04.2018AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Eigentumsschutz und Denkmalschutz fällt zugunsten der Eigentümer aus, wenn die Erhaltung des Gebäudes unzumutbare wirtschaftliche Belastungen verursacht und der Quartiercharakter bereits durch moderne Bauten beeinträchtigt ist.BaubewilligungBGer 1C_279/2017 · 27.03.2018AbgewiesenDie Interessenabwägung fiel zugunsten des öffentlichen Interesses an der Revitalisierung des Stadtzentrums aus, da der Plan de quartier Saint-Laurent die städtebauliche Harmonie verbessert, technische Notwendigkeiten erfüllt und die ISOS-Schutzziele für den Sektor der Unterstadt (Schutzziel A) nicht verletzt.BGer 1C_587/2017 · 19.03.2018AbgewiesenDie Péremption eines Baubewilligungsverfahrens nach Art. 118 LATC ist bei Nichtbeginn der Bauarbeiten innerhalb der Frist rechtmässig, selbst wenn vorbereitende Massnahmen oder Investitionen getätigt wurden. Der Grundsatz der Rechtsklarheit überwiegt hier das Vertrauensinteresse des Bauherrn.BaubewilligungBGer 1C_569/2016 · 21.06.2017GutgeheissenDie Interessen an der Erschliessung eines Gestaltungsplangebiets (private und öffentliche Interessen) überwiegen die geringen Interessen der Anstösser an der Aufrechterhaltung eines Winterwegs mit entfallener Verkehrsbedeutung. Die Abrufung ist bei wesentlichen Veränderungen der Verhältnisse und unter Berücksichtigung aller betroffenen…GestaltungsplanBGer 1C_179/2013 · 15.08.2013AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen der hobbymässigen Pferdehaltung und dem Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet fällt zugunsten des Raumplanungsrechts aus, da die vorgenommenen Änderungen die Identität der Baute und Umgebung nicht mehr wahren und die zulässigen Mindestflächen bereits überschritten wurden.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_51/2012 · 21.05.2012Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen der Standortsteuerung von Mobilfunkanlagen (Schutz vor ideellen Immissionen in Wohnzonen) und den Interessen der Mobilfunkbetreiber (Wirtschaftsfreiheit, Informationsfreiheit, Versorgungsauftrag) ist zulässig, sofern die Regelung auf visuell wahrnehmbare Anlagen beschränkt wird und die Gemeinde die…BGer 1C_36/2011 · 08.02.2012GutgeheissenDie Gemeinde darf im Rahmen ihrer Nutzungsplanung fossil-thermische Kraftwerke ausschliessen, sofern überwiegende raumplanerische Interessen vorliegen. Eine kommunale Ausnahmebestimmung mit einem Gesamtwirkungsgrad von 85 % ist jedoch unverhältnismässig und widerspricht den Grundrechten.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_285/2007 · 22.05.2008AbgewiesenDie Umzonung des Gebiets Blözen in eine Zone mit noch nicht bestimmter Nutzung ist im überwiegenden öffentlichen Interesse und verhältnismässig, da sie der haushälterischen Bodennutzung, dem Landschaftsschutz und der Freihaltung von Naherholungsgebieten dient und mit den Zielen des RPG vereinbar ist.UmzonungOrtsplanungsrevisionBGer 1A.159/2005 · 20.02.2006AbgewiesenBei fehlenden Immissionsgrenzwerten für Glockengeläut ist eine Einzelfallabwägung zwischen dem Ruhebedürfnis der Bevölkerung und dem öffentlichen Interesse an der Tradition vorzunehmen; dabei sind die lokalen Gegebenheiten und die Verhältnismässigkeit massgebend.BGer 1P.539/2003 · 22.04.2004GutgeheissenDie nachträgliche Planungszone kann einem Baugesuch nicht entgegengehalten werden, wenn sie erst im Rechtsmittelverfahren erlassen wird und die privaten Interessen des Gesuchstellers (Rechtssicherheit, Vertrauensschutz) überwiegen. Die Interessenabwägung muss konkret und nicht pauschal erfolgen.BaubewilligungBGer 1A.129/2002 · 09.04.2003AbgewiesenDas öffentliche Interesse am Schutz eines regional bedeutenden Flachmoor-Biotops überwiegt die privaten Eigentumsinteressen, selbst bei teilweise beeinträchtigter Moorqualität und früherer Bauzonenzuteilung, sofern die Schutzmassnahmen verhältnismässig sind.Korpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.