BGer 1C_391/2021
AbgewiesenEntscheid vom 08.07.2022 · Kanton SZ
Eine kommunale Planungsinitiative zur Umzonung von Grundstücken ist zulässig, wenn sie mit höherrangigem Recht vereinbar interpretiert werden kann und die Mitwirkungsrechte der betroffenen Kreise im Rahmen der Umsetzung gewahrt werden.
BGer 1C_391/2021 vom 08.07.2022 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
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