BGer 1C_408/2019
AbgewiesenEntscheid vom 11.03.2020 · Kanton LU
Eine Gemeindeinitiative zur Änderung der Nutzungsplanung von Gestaltungsplan- in Bebauungsplanpflicht ist ungültig, wenn sie gegen den raumplanungsrechtlichen Grundsatz der Planbeständigkeit (Art. 21 RPG) verstösst und keine wesentlichen Änderungen der rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse vorliegen.
BGer 1C_408/2019 vom 11.03.2020 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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