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BGer 1C_449/2015

Abgewiesen

Entscheid vom 25.02.2016

Das öffentliche Interesse an der Wärmeversorgung und der Umsetzung des Energiekonzepts 2050 überwiegt die privaten Interessen der Nachbarin, da die technisch bedingten Abmessungen der Fernwärmezentrale mit der Umgebung vereinbar sind und keine erheblichen Beeinträchtigungen verursachen.

BGer 1C_449/2015 vom 25.02.2016 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-09-02) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.