BGer 1C_558/2015
GutgeheissenEntscheid vom 30.11.2016
Ein dicht überbautes Gebiet im Sinne von Art. 41c Abs. 1 lit. a GSchV liegt nicht vor, wenn das Land entlang des Gewässers bei übergeordneter Betrachtung nicht dicht überbaut ist. Die Ausnahmebewilligung scheitert bereits an dieser Voraussetzung, unabhängig von weiteren Interessen wie dem Ortsbildschutz.
BGer 1C_558/2015 vom 30.11.2016 (Gutgeheissen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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