BGer BGE 147 II 164
GutgeheissenEntscheid vom 01.01.2021
Die ungenügende Richtplangrundlage und die fehlende umfassende Interessenabwägung auf kantonaler Ebene, insbesondere unter Einbezug der potenziell nationalen Schutzinteressen (BLN, Auengebiet), führen zur Aufhebung des Konzessionsbeschlusses. Ein nationales Interesse an der Stauseeerweiterung ist zwar zu bejahen, doch muss dies in einer…
BGer BGE 147 II 164 vom 01.01.2021 (Gutgeheissen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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