Das Wichtigste in Kürze:
- Der IAW-Check zieht neu 415 Gerichtsurteile zur Interessenabwägung heran — 1976 bis 2026, davon 390 vom Bundesgericht
- Die Auswahl passiert automatisch: massgebend sind die Schutzgüter am Standort (Moor, BLN, ISOS, Fruchtfolgeflächen, Gewässerraum …), der Planungsanlass und der Kanton
- Jedes Urteil fliesst mit Leitsatz und Verfahrensausgang ein — zitierte Entscheide sind verifiziert, nicht aus dem KI-Gedächtnis
- Ehrlicherweise: Der Check ist dadurch strenger geworden, besonders bei der Vollständigkeit der Interessenermittlung
Woran scheitern Planungen wirklich? Das Bundesgericht prüft bei der Interessenabwägung weniger das Ergebnis als die Art seiner Herleitung. Bisher wusste der IAW-Check, welche Anforderungen gelten — aus Bundesrecht, kantonalem Recht, Richtplan und kommunaler Bauordnung. Neu weiss er auch, woran vergleichbare Planungen vor Gericht tatsächlich gescheitert oder bestanden haben — und legt genau diese Urteile der Prüfung als Massstab zugrunde.
So funktioniert es
Pro Prüfung wählt das Tool aus dem Urteilsbestand automatisch die einschlägigsten Entscheide aus. Massgebend ist, was Ihr Fall tatsächlich berührt: Liegt der Perimeter in einer Moorlandschaft, prüft der Check gegen die Moorschutz-Rechtsprechung; bei einer Einzonung mit Fruchtfolgeflächen gegen die FFF-Urteile; bei kantonalen Konstellationen bevorzugt gegen Urteile des eigenen Verwaltungsgerichts. Ohne Sachbezug wird nichts beigezogen — der Check argumentiert nur mit Urteilen, die für Ihr Vorhaben einschlägig sind.
Jedes beigezogene Urteil erscheint mit Aktenzeichen, Leitsatz und Verfahrensausgang. Das diszipliniert die Prüfung doppelt: Die Bewertung orientiert sich daran, woran vergleichbare Planungen real gescheitert oder bestanden sind, und zitierte Entscheide stammen aus einer verifizierten Liste statt aus dem Gedächtnis eines Sprachmodells.
Woher die Urteile stammen
Grundlage sind die amtlichen, frei zugänglichen Volltexte der Entscheide — Gerichtsurteile sind in der Schweiz urheberrechtsfrei. Daraus haben wir eigene, strukturierte Zusammenfassungen mit Fokus Interessenabwägung erstellt: Leitsatz, Sachverhalt, Erwägungen, Verfahrensausgang, betroffene Schutzgüter und zitierte Normen, jeweils mit Quellenlink zum Originalentscheid. Der Bestand deckt fünfzig Jahre Rechtsprechung ab: Bundesgericht, Bundesverwaltungsgericht und kantonale Gerichte, vom Grundsatzentscheid der 1970er-Jahre bis zu Urteilen aus dem Sommer 2026.
Warum Prüfungen strenger ausfallen können
Transparenz gehört zum Konzept, also sagen wir es offen: In unseren Kalibrierungsläufen rutschte ein mittelmässiger Testbericht mit dem neuen Rechtsprechungs-Kontext konsistent von Gelb auf Rot. Die Rechtsprechung legt den Massstab für die vollständige Ermittlung der berührten Interessen real höher, als es abstrakte Kriterienkataloge tun — und der Check gibt diesen Massstab jetzt weiter. Das ist Absicht: Lieber im Check streng als vor dem Verwaltungsgericht überrascht.
Qualitätssicherung
Wie jede Änderung an der Prüflogik wurde auch diese gegen unseren internen Goldstandard gemessen — annotierte Referenzfälle mit Soll-Korridoren, mehrfach wiederholt, mit Konsistenz-Gates. Erst wenn alle Referenzfälle stabil bestehen, geht eine Änderung live. Was pro Kanton an Rechtsgrundlagen hinterlegt ist, zeigt wie immer die öffentliche Abdeckungsmatrix.
Am besten überzeugen Sie sich selbst: eine Prüfung im Tool starten — und wenn ein beigezogenes Urteil nicht passt oder eines fehlt, freuen wir uns über eine Rückmeldung über den Feedback-Button. Jede Rückmeldung fliesst in unsere Evaluations-Fälle ein.
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