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Gestaltungsplan im ISOS-Ortsbild – Bedingte Bewilligung

GestaltungsplanBedingt bewilligtKomplex
GemeindeAltenburg SO
Fläche0.6 ha
DatumNovember 2025
KategorieGestaltungsplan
Fallbeschreibung

Die Gemeinde Altenburg SO besitzt einen historisch wertvollen Ortskern mit Bausubstanz aus dem 16. bis 19. Jahrhundert. Das Dorfzentrum ist im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) mit Stufe A erfasst – der höchsten nationalen Schutzklasse. Ein privater Investor plant die Umnutzung und Verdichtung einer ehemaligen Gewerbeparzelle (0.6 ha) im Ortskern zu Wohnnutzung. Der vorliegende Gestaltungsplan sieht vier neue Wohngebäude mit 3.5 Geschossen sowie eine Tiefgarage vor. Die Gemeinde begrüsst das Vorhaben als Beitrag zur Innenentwicklung, sieht sich jedoch mit erheblichen Interessenkonflikten konfrontiert.

Die Interessenabwägung identifizierte als stärkste Schutzinteressen den ISOS-Ortsbild-Schutz (Stufe A, national), die Anforderungen der kantonalen Denkmalpflege (das Nachbargebäude steht im kantonalen Inventar) sowie die Lärmschutzvorgaben der LSV (ES II). Das eingereichte Fassadenkonzept sah ursprünglich eine moderne Metallfassade in Dunkelgrau vor – ein direkter Konflikt mit den ISOS-Schutzzielen, welche die Einheitlichkeit der Putzfassaden und die Massstäblichkeit der Bebauung schützen. Die Gebäudehöhen von 3.5 Vollgeschossen überragten zudem die ortstypische Trauflinie. Beim Lärmschutz war ein Strassenlärmgutachten erforderlich, das zeigte, dass die strassenseitige Fassade ohne technische Massnahmen die ES-II-Grenzwerte überschreitet.

Im Rahmen des Gestaltungsplanverfahrens fand eine Einigungskonferenz mit Vertreterinnen der kantonalen Denkmalpflege, der ENHK und der Gemeinde statt. Dabei wurden folgende Auflagen als Genehmigungsbedingungen formuliert: Reduktion der Gebäudehöhe auf 2.5 Geschossen, Verwendung von Kalkputzfassaden in ortstypischen Ockertönen, Verzicht auf Flachdächer zugunsten leichter Satteldächer mit 25–30 Grad Neigung sowie der Einbau von Schallschutzfenstern an der strassenzugewandten Fassade. Die Tiefgarage durfte unter der Bedingung beibehalten werden, dass die Einfahrt rückwärtig angeordnet und mit einer Pergola abgedeckt wird.

Nach Überarbeitung des Gestaltungsplans gemäss den Auflagen erteilte der Kanton die bedingte Genehmigung. Das Nutzungsprogramm wurde geringfügig reduziert (22 statt ursprünglich 30 Wohneinheiten), bleibt aber wirtschaftlich. Das Fallbeispiel illustriert, dass ISOS-Konflikte lösbar sind, wenn die Schutzinteressen in die Entwurfsphase einbezogen werden und die Planung auf die ortstypischen Charakteristika reagiert. Eine Ablehnung wäre wahrscheinlich gewesen, hätte der Investor nicht frühzeitig auf die Fachhinweise reagiert.

Betroffene Interessen
ISOS-Ortsbild Stufe A (national)Verdichtungsinteresse InnenentwicklungLärmschutz Empfindlichkeitsstufe IIDenkmalschutz (kantonales Inventar)Öffentliches Interesse Ortsbild

Lernpunkte

  1. 1ISOS-Objekte der Stufe A sind von nationaler Bedeutung; Eingriffe erfordern eine qualifizierte Interessenabwägung und müssen im Planungsbericht besonders begründet werden.
  2. 2Das ISOS verlangt keine unveränderte Konservierung, sondern eine qualitätsvolle Weiterentwicklung im Einklang mit dem Ortsbild.
  3. 3Fassadenmaterialien, Dachformen und Gebäudehöhen müssen im ISOS-Kontext explizit mit den Schutzzielen abgestimmt werden.
  4. 4Lärmschutznachweise (nach LSV) sind auch bei Umnutzungen im Bestand zwingend und nicht durch Ortsbildschutz dispensierbar.
  5. 5Eine frühzeitige informelle Voranfrage bei der kantonalen Denkmalpflege spart erhebliche Planungskosten.

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SPEKTRUM Partner GmbH · Stand: Mai 2026