Umzonung im ISOS-Ortsbild geschützt (Sursee LU)
Sursee ist im ISOS als Kleinstadt/Flecken von nationaler Bedeutung verzeichnet (Nr. 2614). Bei der Gesamtrevision der Ortsplanung wies die Gemeinde zwei Grundstücke einer Mischzone A mit Gestaltungsplanpflicht zu (vom Kanton 2019 genehmigt). Dagegen wurde bis vor Bundesgericht Beschwerde geführt.
Das ISOS-Schutzziel «a» (Erhalt als Kulturland bzw. Freifläche) liess sich wegen langjähriger Überbauung und geltender Planungsinstrumente nicht mehr umsetzen. Der Ortsbildschutz war anderweitig gesichert – durch die Gestaltungsplanpflicht mit erhöhten Gestaltungsanforderungen, den Erhalt eines geschützten Chalets, eine reduzierte Gebäudehöhe sowie grosszügige Grün- und Freiflächen. Die Beschwerde wurde abgewiesen.
Lernpunkte
- 1Das ISOS ist bei Nutzungsplanungen ernsthaft einzubeziehen – seine Schutzziele sind aber im Licht der tatsächlichen Überbauung und geltenden Planung zu gewichten.
- 2Eine Gestaltungsplanpflicht mit konkreten Auflagen (Höhe, Grünraum, Erhalt von Bauten) kann den Ortsbildschutz sichern und eine Umzonung tragen.
- 3Wer eine ISOS-konforme Abwägung sauber dokumentiert, hält der bundesgerichtlichen Prüfung stand.
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