Landwirtschaftszone
Die Landwirtschaftszone liegt ausserhalb der Bauzonen und ist der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten. Bauten und Anlagen sind nur zulässig, wenn sie für die Bewirtschaftung nötig sind (Art. 16a RPG). Die Landwirtschaftszone dient dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Ernährungssicherheit. Eine Umzonung von Landwirtschaftsland in Bauzone erfordert eine besonders sorgfältige Interessenabwägung, insbesondere wenn Fruchtfolgeflächen betroffen sind.
Verwandte Begriffe
Praxisbeispiele
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