Mehrwertausgleich
Der Mehrwertausgleich ist eine Abgabe, die bei planungsbedingten Vorteilen – insbesondere bei Einzonungen – erhoben wird. Das RPG schreibt seit 2014 einen Mehrwertausgleich von mindestens 20 Prozent vor (Art. 5 RPG). Die Kantone können höhere Sätze festlegen. Der Mehrwertausgleich ist ein wichtiges Instrument zur Finanzierung raumplanerischer Massnahmen und wird im Rahmen der Interessenabwägung als relevanter Aspekt der Nutzungsplanung berücksichtigt.
Verwandte Begriffe
Praxisbeispiele
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