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Kanton Aargau

Interessenabwägung nach Art. 3 RPV – kantonale Besonderheiten

Planungsgesetz
Baugesetz (BauG)
Mehrwertausgleich
20%

Kantonale Besonderheiten

Kanton Aargau ist geprägt durch eine starke wirtschaftliche Entwicklung, die Nähe zur Agglomeration Zürich und die markante Flusslandschaft von Aare, Reuss und Limmat. Interessenabwägungen im Aargau berücksichtigen regelmässig die wertvollen Flussauen und Überflutungsgebiete als Schutzinteressen sowie die grossen Infrastrukturprojekte (z.B. Bahn2000, Baldegger- und Hallwilersee-Sanierung). Die ausgedehnten Fruchtfolgeflächen im Mittelland und die Energieproduktion (Kernkraftwerke Beznau und Gösgen) sind besondere Planungsthemen des Kantons.

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Interessenabwägung für Aargau durchführen

Unser KI-Tool unterstützt Sie bei der Interessenabwägung nach Art. 3 RPV — mit strukturierter Erfassung aller Interessen, KI-gestützter Gewichtung und gerichtsfertigem Word-Export für den Planungsbericht nach Art. 47 RPV.

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SPEKTRUM Partner GmbH · Stand: Mai 2026