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Kanton Appenzell Ausserrhoden

Interessenabwägung nach Art. 3 RPV – kantonale Besonderheiten

Planungsgesetz
Baugesetz
Mehrwertausgleich
20%

Kantonale Besonderheiten

Kanton Appenzell Ausserrhoden liegt in der Ostschweiz und ist geprägt durch die sanfte Hügellandschaft des Appenzellerlands, die besondere Anforderungen an Orts- und Landschaftsbildschutz stellt. Viele Gemeinden haben gut erhaltene Stickerei-Ortschaften, die im ISOS verzeichnet sind und in der Interessenabwägung als gewichtige Schutzinteressen gelten. Die enge Verflechtung mit der Agglomeration St. Gallen und die Stärkung des Standorts Herisau bringen Entwicklungsinteressen hervor, die sorgfältig mit Kulturlandschaftsschutzinteressen abzuwägen sind.

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Interessenabwägung für Appenzell Ausserrhoden durchführen

Unser KI-Tool unterstützt Sie bei der Interessenabwägung nach Art. 3 RPV — mit strukturierter Erfassung aller Interessen, KI-gestützter Gewichtung und gerichtsfertigem Word-Export für den Planungsbericht nach Art. 47 RPV.

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SPEKTRUM Partner GmbH · Stand: Mai 2026