Kanton Appenzell Innerrhoden
Interessenabwägung nach Art. 3 RPV – kantonale Besonderheiten
Kantonale Besonderheiten
Appenzell Innerrhoden ist der bevölkerungsärmste Kanton der Schweiz und weist eine besondere demokratische Struktur mit Landsgemeinde auf, die auch die Raumplanung beeinflusst. Die charakteristische Streusiedlungslandschaft — ein europäisches Kulturgut — ist zentrales Schutzinteresse in Planungsverfahren. Interessenabwägungen müssen das Spannungsfeld zwischen der Erhaltung der typischen Bauernhauslandschaft und modernen Wohn- und Gewerbebedürfnissen besonders sensibel berücksichtigen.
Interessenabwägung für Appenzell Innerrhoden durchführen
Unser KI-Tool unterstützt Sie bei der Interessenabwägung nach Art. 3 RPV — mit strukturierter Erfassung aller Interessen, KI-gestützter Gewichtung und gerichtsfertigem Word-Export für den Planungsbericht nach Art. 47 RPV.
SPEKTRUM Partner GmbH · Stand: Mai 2026