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Kanton Appenzell Innerrhoden

Interessenabwägung nach Art. 3 RPV – kantonale Besonderheiten

Planungsgesetz
Baugesetz
Mehrwertausgleich
20%
Kantonales Amt

Kantonale Besonderheiten

Appenzell Innerrhoden ist der bevölkerungsärmste Kanton der Schweiz und weist eine besondere demokratische Struktur mit Landsgemeinde auf, die auch die Raumplanung beeinflusst. Die charakteristische Streusiedlungslandschaft — ein europäisches Kulturgut — ist zentrales Schutzinteresse in Planungsverfahren. Interessenabwägungen müssen das Spannungsfeld zwischen der Erhaltung der typischen Bauernhauslandschaft und modernen Wohn- und Gewerbebedürfnissen besonders sensibel berücksichtigen.

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Interessenabwägung für Appenzell Innerrhoden durchführen

Unser KI-Tool unterstützt Sie bei der Interessenabwägung nach Art. 3 RPV — mit strukturierter Erfassung aller Interessen, KI-gestützter Gewichtung und gerichtsfertigem Word-Export für den Planungsbericht nach Art. 47 RPV.

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SPEKTRUM Partner GmbH · Stand: Mai 2026