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Kanton Basel-Stadt

Interessenabwägung nach Art. 3 RPV – kantonale Besonderheiten

Planungsgesetz
Bau- und Planungsgesetz (BPG)
Mehrwertausgleich
50%

Kantonale Besonderheiten

Kanton Basel-Stadt ist der flächenkleinste Kanton der Schweiz und nahezu vollständig überbaut, weshalb Interessenabwägungen fast ausschliesslich Fragen der Innenentwicklung und Transformation bestehender Nutzungen betreffen. Mit 50% hat Basel-Stadt den höchsten Mehrwertausgleichssatz der Schweiz. Besondere Herausforderungen stellen die Transformation von Industriebrachen (z.B. Klybeck, Dreispitz) sowie der Schutz des Stadtbilds und der Rheinufer dar, die intensiv genutzte aber hochwertige Freiräume bilden.

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Interessenabwägung für Basel-Stadt durchführen

Unser KI-Tool unterstützt Sie bei der Interessenabwägung nach Art. 3 RPV — mit strukturierter Erfassung aller Interessen, KI-gestützter Gewichtung und gerichtsfertigem Word-Export für den Planungsbericht nach Art. 47 RPV.

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SPEKTRUM Partner GmbH · Stand: Mai 2026