Kanton Glarus
Interessenabwägung nach Art. 3 RPV – kantonale Besonderheiten
Kantonale Besonderheiten
Kanton Glarus ist der drittkleinste Kanton der Schweiz und einzigartig durch seinen Einheitsgemeinde-Status seit der Gemeindefusion 2011. Die Raumplanung wird zentral durch die Gemeinde Glarus koordiniert, was Interessenabwägungen vereinfacht aber auch eine besondere Verantwortung schafft. Das enge Haupttal bietet begrenzte Bauzonen-Kapazitäten, weshalb Verdichtung und Nutzungsdurchmischung gegenüber dem Schutz der eng begrenzten Talböden sorgfältig abgewogen werden müssen.
Interessenabwägung für Glarus durchführen
Unser KI-Tool unterstützt Sie bei der Interessenabwägung nach Art. 3 RPV — mit strukturierter Erfassung aller Interessen, KI-gestützter Gewichtung und gerichtsfertigem Word-Export für den Planungsbericht nach Art. 47 RPV.
SPEKTRUM Partner GmbH · Stand: Mai 2026