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Kanton Graubünden

Interessenabwägung nach Art. 3 RPV – kantonale Besonderheiten

Planungsgesetz
Raumplanungsgesetz (KRG)
Mehrwertausgleich
20%

Kantonale Besonderheiten

Kanton Graubünden ist der flächengrösste Kanton der Schweiz und dreisprachig, was die Raumplanung vor besondere kommunikative Herausforderungen stellt. Der Tourismussektor schafft intensive Nutzungsinteressen in den Bergtälern, die mit dem Schutz der einzigartigen Landschaften (zahlreiche BLN-Objekte, UNESCO Weltnaturerbe Sardona, Nationalpark) abgewogen werden müssen. Zweitwohnungsthematik und die Initiative gegen Zweitwohnungen haben die Interessenabwägung im alpinen Bereich grundlegend verändert.

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Interessenabwägung für Graubünden durchführen

Unser KI-Tool unterstützt Sie bei der Interessenabwägung nach Art. 3 RPV — mit strukturierter Erfassung aller Interessen, KI-gestützter Gewichtung und gerichtsfertigem Word-Export für den Planungsbericht nach Art. 47 RPV.

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SPEKTRUM Partner GmbH · Stand: Mai 2026